Ziele
Schon im Prolog der Satzung der Bürgerstiftung werden die Ziele der Stiftung genannt:
Ihr Ziel ist der Erhalt eines vitalen Gemeinwesens und dessen nachhaltige und zukunftsweisende Weiterentwicklung.
Die Lebensqualität in unserem Orte, das positive Miteinander, die Verantwortung füreinander und die Identifikation der Bürger mit ihrem Lebensraum sollen gefördert und gestärkt werden.
Die Bürgerstiftung will dabei das Engagement der Bürger für das Gemeinwesen unterstützen. Sie will zum verantwortlichen Mitwirken an der Gestaltung und Entwicklung eines lebendigen gesellschaftlichen Lebens motivieren und anstiften.
Der Zweck dieser Bürgerstiftung ist es, über die Möglichkeiten und Aufgaben der Stadt hinausreichende Hilfe und Förderung anzubieten.
Zweck und Aufgaben der Stiftung
Da die Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, muss der satzungsgemäße Zweck der Stiftung stets eingehalten werden. In § 2 der Satzung heißt es (auszugsweise):
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung
a) von Bildung, Erziehung und Völkerverständigung,
b) von Jugend- und Altenhilfe,
c) von Umwelt-, Naturschutz und Heimatpflege,
d) des Sportes
in Bühne bzw. in Bezug auf diese Region zum Gemeinwohl der hier lebenden Menschen.
(3) Daneben kann die Stiftung die in Nr. 2 genannten Zwecke auch selbst verwirklichen, insbesondere durch
a) Durchführung von Projekten gem. § 2, Ziff. 2,
b) die Förderung des öffentlichen Meinungsaustausches im Bereich der Stiftungszwecke,
c) Fort- und Ausbildung insbesondere des Nachwuchses auf den Gebieten des Stiftungszweckes,
d) Vergabe von Preisen,
e) Durchführung von Vortragsveranstaltungen und Seminaren.
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(6) Bei allen geförderten Projekten muss ein Bezug zum Stadtteil Bühne gewährleistet sein.
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